Das GFC8 Investment –
ein qualifiziertes Nachrangdarlehen

Das GFC8 Investment –
ein qualifiziertes Nachrangdarlehen

Nachhaltige Investitionsmöglichkeiten, die mit Chancen und Risiken verbunden sind, stehen bei Green Finance hoch im Kurs. Mit dem GFC8 INVESTMENT bieten wir unsere unternehmenseigene Anleihe. Ein Produkt, das aufgrund seiner hohen Verzinsung und Nachhaltigkeit den Puls der Zeit trifft, wobei höhere Gewinnaussichten auch ein höheres Risiko bedeuten.

Bei der gegenständlichen Investition handelt es sich um eine langfristige Veranlagung, die mit Chancen aber auch mit hohen Risiken verbunden ist. Die Vergabe von qualifizierten Nachrangdarlehen ist nicht für jeden Anleger geeignet oder angemessen. Es können keine verbindlichen Zusagen oder verlässliche Prognosen über zukünftige Erträge getroffen werden. Etwaige erwirtschaftete Erträge in der Vergangenheit stellen keinen Indikator für künftige Erträge dar. Insbesondere wird auf folgende Risiken explizit hingewiesen:

Darunter versteht man, dass sowohl das eingesetzte Kapital als auch die Zinsen erst am Laufzeitende zur Zahlung fällig sind und die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals sowie die Auszahlung von Zinsen (und Zinseszinsen) unter anderem auch von der Bonität der Emittentin zum Fälligkeitsdatumabhängig ist.

Darunter ist zu verstehen, dass der nachrangige Anleger im Insolvenzfall oder bei Auflösung gegenüber nicht nachrangigen Gläubigern ein erhöhtes Risiko trägt, sein Kapital zu verlieren. Im Insolvenzfall oder bei Liquidation der Emittentin werden nachrangige Anleger erst nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger berücksichtigt. In Kombination mit der Endfälligkeit des Darlehens stellt die qualifizierte Nachrangigkeit ein erhöhtes Risiko dar, weil sowohl das eingesetzte Kapital, als auch die Zinsen (samt Zinseszinsen) erst am Laufzeitende (oder im Fall vorzeitiger Rückzahlung bei einer Kündigung aus wichtigem Grund) zur Zahlung fällig sind.

Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin, was regelmäßig zu einem Totalverlust führt.

Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig und gänzlich wertlos wird. Ohne Risikostreuung ist das Totalverlustrisiko dementsprechend höher.

Darunter versteht man jenes Risiko das entsteht, wenn keine oder nur eine geringe Streuung der Investitionen erfolgt.

Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen zu strafbaren oder rufschädigenden Handlungen von Mitarbeitern oder Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können mittelbar oder unmittelbar zu Schädigungen oder auch zur Insolvenz führen.

Zinszahlungen (inklusive Zinseszinsen) sind nicht gewährleistet. Der Erwerb nachrangiger und endfälliger Vermögensanlagen ist stets mit erheblichen Risiken verbunden und kann zu vollständigem Verlust des eingesetzten Kapitals und der Zinsen und Zinseszinsen führen. Bitte lesen Sie den Prospekt und die Nachträge und beachten Sie insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise.

Unverbindliches Berechnungsbeispiel

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Hinweis: Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Das qualifizierte Nachrangdarlehen ist endfällig, das heißt, dass sowohl das eingesetzte Kapital, als auch die Zinsen (samt Zinseszinsen), erst am Laufzeitende (oder im Fall einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund) zur Zahlung fällig sind. Dadurch kann es zwar zu dem unten dargestellten Zinseszinseffekt kommen. Allerdings ist auch ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals, sowie der Zinsen und Zinseszinsen möglich. Durch die Endfälligkeit und die qualifizierte Nachrangigkeit der Forderungen des Darlehensgebers gegen die Emittentin (Kapital und Zinsen samt Zinseszinsen), hängt die Rückzahlung des Kapitals und die Auszahlung von Zinsen samt Zinseszinsen, unter anderem auch von der Bonität der Emittentin zum Fälligkeitsdatum oder dem Tag der Fälligkeit bei vorzeitiger Rückzahlung ab. Eine allfällige Steuer wird in der Beispielrechnung weder berücksichtigt noch abgezogen.

Green Finance
BEISPIELRECHNER GFC8

UNVERBINDLICHES BERECHNUNGSBEISPIEL

Green Finance Capital AG CHF Bond 2024-2029

FACTS

Emittent:
Green Finance Capital AG

Art der Veranlagung: 
Qualifiziertes Nachrangdarlehen

Legal Entity Identifier (LEI):
52990003C6FKCKSZS240

Angebotsstaat: 
Österreich

Bedingungen:
siehe Prospekt und Nachträge
(abrufbar unter https://www.greenfinance-capital.com/qnd21/)

Besicherung:
keine

Negativverpflichtung:
keine

Gesamtveranlagungsvolumen: 
EUR 25.000.000,00

Emissionskurs:
100% des Nennwertes

Mindestzeichnungssumme: 
EUR 1.000,00

Koupon:
4,00 % p.a. für die ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit,
8,00 % p.a. für die letzten fünf Jahre der Vertragslaufzeit, zuzüglich Zinseszinsen auf nicht ausbezahlte Zinsen

Kuponfälligkeit:
Am Vertragsende (Endfälligkeit von Kapital, Zinsen und Zinseszinsen)

Laufzeit:
Acht Jahre ab Zustandekommen des Vertrages

Fälligkeit: 
Bis spätestens drei Monate nach Vertragsende (sofern nicht die Bestimmungen der Nachrangabrede zur Anwendung gelangen, siehe Punkt 4.5. des Prospektes)

Tilgungskurs bei Fälligkeit:
100 % des Nennwertes

Börseneinführung:
Nicht geplant

Valutatag: 
Tag des Einlangens der jeweiligen Zahlung eines Darlehensgebers auf dem Konto der Emittentin

Verwendungszweck:
Die Emittentin wird den Emissionserlös den nachstehenden Gruppengesellschaften der Green Finance Group zur Verfügung stellen: Green Finance Group AG, Green Finance Capital AG, Green Finance Broker AG, Zenith GmbH, LVA24 Prozessfinanzierung GmbH. Eine genauere Beschreibung der Mittelverwendung findet sich im Prospekt unter Punkt 4.2. sowie im Zweiten Nachtrag unter Punkt 3.2.

Kündigung:
Eine ordentliche Kündigung ist sowohl seitens der Darlehensgeber als auch seitens der Emittentin ausgeschlossen. Darlehensgeber sowie die Emittentin sind zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

Detailinformation samt Risikofaktoren:
Prospekt und Nachträge
(abrufbar unter https://www.greenfinance-capital.com/qnd21/)

Qualifiziert nachrangig bedeutet:

Die Verbindlichkeiten aus den Darlehen sind nachrangig gegenüber den Verbindlichkeiten aus nicht-nachrangigen Veranlagungen, Finanzinstrumenten oder sonstigen nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin. Im Fall der Liquidation, Insolvenz oder eines Verfahrens zur Abwendung der Insolvenz der Emittentin, sind die Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Darlehen im Rang gegenüber den Ansprüchen der Inhaber nichtnachrangiger Verbindlichkeiten nachrangig. In diesen Fällen erfolgen Zahlungen auf die Darlehen nur dann, wenn alle Ansprüche gegen die Emittentin aus Verbindlichkeiten, die den Verbindlichkeiten aus den Darlehen im Rang vorgehen, vollständig befriedigt sind. Gemäß den Veranlagungsbedingungen haben Darlehensgeber bei der Zeichnung von Darlehen zu akzeptieren, dass kein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin aufgrund der Verbindlichkeiten aus den Darlehen eröffnet werden muss; diese Verbindlichkeiten werden bei der Überprüfung, ob eine Überschuldung der Emittentin vorliegt, nicht berücksichtigt. Zahlungen aus den Darlehen werden nicht geleistet, solange das Eigenkapital der Emittentin negativ ist oder durch eine Zahlung der Emittentin aus den Darlehen negativ werden könnte.

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Disclaimer:

Diese Mitteilung ist eine Werbung gemäß § 4 Kapitalmarktgesetz 2019 („KMG 2019“). Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Angebot zur Zeichnung noch um eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von qualifizierten Nachrangdarlehen der Green Finance Capital AG („Emittentin“) noch um eine Finanzanalyse, eine Anlageberatung oder eine Empfehlung.

Ein öffentliches Angebot im Zusammenhang mit der Zeichnung von qualifizierten Nachrangdarlehen der Emittentin erfolgt ausschließlich an Anleger, die in Österreich ihren Sitz, Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben auf Grundlage des Prospektes vom 25.02.2021 und der Nachträge vom 13.10.2022 sowie 19.03.2025, die jeweils von einem Prospektkontrollor gemäß § 7 KMG 2019 geprüft worden sind und mit einem Kontrollvermerk versehen wurden.

Der Prospekt und die Nachträge sind auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.greenfinance-capital.com/qnd21/ veröffentlicht worden und stehen unter diesem Hyperlink kostenlos als PDF zum Download und in Papierfassung am Sitz der Emittentin zur Verfügung.

Die Emittentin empfiehlt potentiellen Anlegern, den Prospekt und die Nachträge zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potentiellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die qualifizierten Nachrangdarlehen der Emittentin zu investieren, vollends zu verstehen. Ferner empfiehlt die Emittentin potentiellen Anlegern, sich unter Berücksichtigung ihrer individuellen Vermögens- und Anlagesituation, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und Veranlagungen sowie ihrer Risikobereitschaft eingehend beraten zu lassen. Eine Investition in qualifizierte Nachrangdarlehen und allgemein in Veranlagungen oder in Finanzinstrumente ist mit Risiken verbunden und kann unter ungünstigen Umständen zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals und der Zinsen führen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet, die ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Österreichs haben, sie ist insbesondere nicht an U.S. Personen gerichtet („U.S. Persons“ im Sinn der Definition in Regulation S des United States Securities Act von 1933, „Securities Act“). Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Emittentin wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften des Securities Act registriert. Vervielfältigungen oder Weitergabe dieser Mitteilung, in welcher Form auch immer, teilweise oder vollständig, ist unzulässig und bedarf der vorherigen Zustimmung der Emittentin.