Green Finance GFC8 Investment

DAS GFC8 INVESTMENT
QUALIFIZIERTES NACHRANGDARLEHEN

für ausgewählte Kunden

Jedes Investment bietet Chancen und Risiken. Bitte lesen Sie die Veranlagungsbedingungen und den Kapitalmarktprospekt.​

Unverbindliches Rechenbeispiel

Art der Zinsberechnung gemäß Prospekt, eine allfällige Steuer ist im Beispiel nicht berücksichtigt. Der jeweils erhöhte Zinssatz ist nicht auf vergangene Zinsperioden anwendbar. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Auch ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals und der Zinsen ist möglich.

Beispiel Einzahlung EUR 10.000,- (kein Agio)

Umfassende Risikofaktoren befinden sich in V. Kapitel 5, Punkt 2. des Kapitalmarktprospektes vom 25.02.2021 sowie im Nachtrag vom 13.10.2022

STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERANLAGUNG

Zinszahlungen stellen im Sinne des österreichischen Einkommensteuergesetzes aus der Sicht des Investors Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Einkünfte aus Betriebsvermögen dar. Zinsen werden definiert als von der Laufzeit abhängige Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals. Demnach zählen hierzu alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelte für eine Kapitalnutzung darstellen. Diese unterliegen grundsätzlich dem progressiven Einkommensteuertarif und werden mit einem Steuersatz von bis zu 55 % besteuert. Einkünfte aus Darlehen, welche aus dem Privatvermögen einer im Inland ansässigen natürlichen Person begeben wurden, unterliegen der Tarifbesteuerung und werden zum normalen Einkommensteuertarif mit bis zu 55 % besteuert. Diese Einkünfte sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Gemäß § 27a Abs 3 EstG sind als Einkünfte die tatsächlich bezogenen Kapitalerträge anzusetzen. Einkünfte aus Darlehen, welche aus dem Betriebsvermögen einer im Inland ansässigen natürlichen Person begeben wurden, werden im Rahmen der jeweiligen Gewinnermittlungsart des Unternehmens besteuert und unterliegen grundsätzlich der Tarifbesteuerung von bis zu 55 %. Betroffen sind notwendiges bzw. im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG auch gewillkürtes Betriebsvermögen. Ausführliche Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen der Veranlagung entnehmen Sie bitte dem Pt. 11 auf Seite 17 des Kapitalmarktprospekts.

ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE
Bei der gegenständlichen Investition handelt es sich um eine langfristige Veranlagung. Weiters sind damit Chancen und Risiken verbunden. Es können keine verbindlichen Zusagen oder verlässliche Prognosen über zukünftige Erträge getroffen werden. Etwaige erwirtschaftete Erträge in der Vergangenheit stellen keinen Indikator für künftige Erträge dar. Insbesonderswird auf folgende Risiken explizit hingewiesen: Risiko der Nachrangigkeit: Darunter ist zu verstehen, dass der nachrangige Anleger im Insolvenzfall oder bei Auflösung gegenüber nicht nachrangigen Gläubigern ein erhöhtes Risiko trägt, sein Kapital zu verlieren. Insolvenzrisiko: Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin, was regelmäßig zu einem Totalverlust führt. Totalverlustrisiko: Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig und gänzlich wertlos wird. Ohne Risikostreuung ist das Totalverlustrisiko dementsprechend höher. Klumpenrisiko: Darunter versteht man jenes Risiko das entsteht, wenn keine oder nur eine geringe Streuung der Investitionen erfolgt. Malversationsrisiko: Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen zu strafbaren oder rufschädigenden Handlungen von Mitarbeitern oder Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können mittelbar oder unmittelbar zu Schädigungen oder auch zur Insolvenz führen. Der Erwerb nachrangiger Vermögensanlagen ist stets mit erheblichen Risiken verbunden und kann zu vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Disclaimer:

Diese Mitteilung ist eine Werbung gemäß § 4 Kapitalmarktgesetz 2019 („KMG 2019“). Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Angebot zur Zeichnung noch um eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von qualifizierten Nachrangdarlehen der Green Finance Capital AG („Emittentin“) noch um eine Finanzanalyse, eine Anlageberatung oder eine Empfehlung. Ein öffentliches Angebot im Zusammenhang mit der Zeichnung von qualifizierten Nachrangdarlehen der Emittentin erfolgt ausschließlich an Anleger, die in Österreich ihren Sitz, Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben auf Grundlage des Prospektes vom 25.02.2021 und des Nachtrags vom 13.10.2022, die jeweils von einem Prospektkontrollor gemäß § 7 KMG 2019 geprüft worden sind und mit einem Kontrollvermerk versehen wurden. Der Prospekt und der Nachtrag sind auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.greenfinance-capital.com/ veröffentlicht worden und stehen unter diesem Hyperlink kostenlos als PDF zum Download und in Papierfassung am Sitz der Emittentin zur Verfügung. Die Emittentin empfiehlt potentiellen Anlegern, den Prospekt und den Nachtrag zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potentiellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die qualifizierten Nachrangdarlehen der Emittentin zu investieren, vollends zu verstehen. Ferner empfiehlt die Emittentin potentiellen Anlegern, sich unter Berücksichtigung ihrer individuellen Vermögens- und Anlagesituation, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und Veranlagungen sowie ihrer Risikobereitschaft eingehend beraten zu lassen. Eine Investition in qualifizierte Nachrangdarlehen und allgemein in Veranlagungen oder in Finanzinstrumente ist mit Risiken verbunden und kann unter ungünstigen Umständen zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals und der Zinsen führen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet, die ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Österreichs haben, sie ist insbesondere nicht an U.S. Personen gerichtet („U.S. Persons“ im Sinn der Definition in Regulation S des United States Securities Act von 1933, „Securities Act“). Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Emittentin wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften des Securities Act registriert. Vervielfältigungen oder Weitergabe dieser Mitteilung, in welcher Form auch immer, teilweise oder vollständig, ist unzulässig und bedarf der vorherigen Zustimmung der Emittentin.

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