Green Finance GFC8 Investment

DAS GFC8 INVESTMENT
QUALIFIZIERTES NACHRANGDARLEHEN

für ausgewählte Kunden

Jedes Investment bietet Chancen und Risiken. Bitte lesen Sie die Veranlagungsbedingungen und den Kapitalmarktprospekt.​

Hinweis gemäß § 4 KMG:

Über das öffentliche Angebot von qualifizierten Nachrangdarlehen gegenüber der GreeN Finance Capital AG wurde ein Kapitalmarktprospekt nach Schema A des Kapitalmarktgesetzes bei der Österreichischen Kontrollbank hinterlegt. Dieser liegt in der aktuellen Fassung in unserem Standort in Vaduz auf und kann dort, oder bei der Österreichischen Kontrollbank, in Papierform angefordert werden. Online steht er unter www.greenfinance-capital.com zur Verfügung. Den Chancen einer Veranlagung stehen auch verschiedene Risiken gegenüber, die einzeln oder kumuliert auftreten und bis zum Totalverlust der Investition führen können. Ausführliche und maßgebliche Informationen zu den Chancen und Risiken des Nachrangdarlehens erhalten Sie im Kapitalmarktprospekt. Werbemitteilungen stellen weder ein Angebot, noch Empfehlung dar, in das Nachrangdarlehen der Green Finance Capital AG zu investieren und ersetzen nicht das intensive Studium des Kapitalmarktprospektes, insbesondere des Abschnittes „Risikohinweise“. Diese Art der Veranlagung kann für bestimmte Investoren ungeeignet sein. Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält. Keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten, sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. Erstellt von Green Finance Capital AG.

Unverbindliches Rechenbeispiel

(ALLE ANGABEN VOR STEUERN)

Beispiel Einzahlung EUR 10.000,- (kein Agio)

Umfassende Risikofaktoren befinden sich in V. Kapitel 5, Punkt 2. des Kapitalmarktprospektes

STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERANLAGUNG
Zinszahlungen stellen im Sinne des österreichischen Einkommensteuergesetzes aus der Sicht des Investors Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Einkünfte aus Betriebsvermögen dar. Zinsen werden definiert als von der Laufzeit abhängige Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals. Demnach zählen hierzu alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelte für eine Kapitalnutzung darstellen. Diese unterliegen grundsät zlich dem progressiven Einkommensteuertarif und werden mit einem Steuersatz von bis zu 55 % besteuert. Einkünfte aus Darlehen, welche aus dem Privatvermögen einer im Inland ansässigen natürlichen Person begeben wurden, unterliegen der Tarifbesteuerung und werden zum normalen Einkommensteuertarif mit bis zu 55 % besteuert. Diese Einkünfte sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Gemäß § 27a Abs 3 EStG sind als Einkünfte die tatsächlich bezogenen Kapitalerträge anzusetzen. Einkünfte aus Darlehen, welche aus dem Betriebsvermögen einer im Inland ansässigen natürlichen Person begeben wurden, werden im Rahmen der jeweiligen Gewinnermittlungsart des Unternehmens besteuert und unterliegen grundsätzlich der Tarifbesteuerung von bis zu 55 %. Betroffen sind notwendiges bzw. im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG auch gewillkürtes Betriebsvermögen. Ausführliche Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen der Veranlagung entnehmen Sie bitte dem Pt. 11 auf Seite 17 des Kapitalmarktprospekts.

ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE
Bei der gegenständlichen Investition handelt es sich um eine langfristige Veranlagung. Weiters sind damit Chancen und Risiken verbunden. Es können keine verbindlichen Zusagen oder verlässliche Prognosen über zukünftige Erträge getroffen werden. Etwaige erwirtschaftete Erträge in der Vergangenheit stellen keinen Indikator für künftige Erträge dar. Insbesonderswird auf folgende Risiken explizit hingewiesen: Risiko der Nachrangigkeit: Darunter ist zu verstehen, dass der nachrangige Anleger im Insolvenzfall oder bei Auflösung gegenüber nicht nachrangigen Gläubigern ein erhöhtes Risiko trägt, sein Kapital zu verlieren. Insolvenzrisiko: Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin, was regelmäßig zu einem Totalverlust führt. Totalverlustrisiko: Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig und gänzlich wertlos wird. Ohne Risikostreuung ist das Totalverlustrisiko dementsprechend höher. Klumpenrisiko: Darunter versteht man jenes Risiko das entsteht, wenn keine oder nur eine geringe Streuung der Investitionen erfolgt. Malversationsrisiko: Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen zu strafbaren oder rufschädigenden Handlungen von Mitarbeitern oder Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können mittelbar oder unmittelbar zu Schädigungen oder auch zur Insolvenz führen. Der Erwerb nachrangiger Vermögensanlagen ist stets mit erheblichen Risiken verbunden und kann zu vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Disclaimer:

Die Green Finance Capital AG hat sich um eine sorgfältige Zusammenstellung der bereitgestellten Informationen bemüht. Es wird jedoch keinerlei wie auch immer geartete Haftung, Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Aktualität der Daten und Informationen übernommen. Irrtümer, Satz- und Druckfehler sind vorbehalten. Die Inhalte, Informationen und Materialien dienen ausschließlich zur allgemeinen Information und stellen weder ein Angebot noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar und sind nicht geeignet eine fundierte Beratung zu ersetzen. Soweit zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, können sich die tatsächlichen zukünftigen Ereignisse von in solchen Aussagen gemachten oder implizierten Angaben unterscheiden. Entwicklungen der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.