GREEN FINANCE CAPITAL AG
SUBORDINATED STEP-UP BOND 2024 - 2029

Green Finance Capital AG
SUBORDINATED STEP-UP BOND 2024 - 2029

Nachhaltige Investitionsmöglichkeiten, die mit Chancen und Risiken verbunden sind, stehen bei Green Finance hoch im Kurs. Mit dem Green Finance Capital AG Subordinated Step-up Bond 2024 – 2029 bieten wir unsere unternehmenseigene Anleihe. Ein Produkt, das aufgrund seiner hohen Verzinsung und Nachhaltigkeit den Puls der Zeit trifft, wobei höhere Gewinnaussichten auch ein höheres Risiko bedeuten.

HINWEISE

Die Angaben zum Zinssatz bedeuten nicht, dass die Zinsen garantiert sind, sondern dass die Zinsen mittels fixer Zinssätze berechnet werden (im Gegensatz zu einer variablen Verzinsung, bei der der Zinssatz für die Verzinsung von Finanzinstrumenten von einem Referenzzinssatz oder Geldmarktzinssatz abhängig ist). Ein Investment in die Schuldverschreibungen ist nicht für jeden Anleger geeignet oder angemessen. Die Schuldverschreibungen sind endfällig, das heißt, dass sowohl das eingesetzte Kapital, als auch die Zinsen (samt Zinseszinsen) erst am Laufzeitende (oder im Fall vorzeitiger Rückzahlung bei einer Kündigung aus wichtigem Grund) zur Zahlung fällig sind. Die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und die Auszahlung von Zinsen und Zinseszinsen ist unter anderem auch von der Bonität der Emittentin zum Fälligkeitsdatum oder am Tag der Fälligkeit bei vorzeitiger Rückzahlung im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund abhängig (Endfälligkeit und qualifizierte Nachrangigkeit). Ein Investment in die Schuldverschreibungen kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Zinszahlungen (inklusive Zinseszinsen) sind nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie den Prospekt und beachten Sie insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise.

Grafik mit Risikohinweisen - nähere Infomationen befinden sich in der Bildbeschreibung
Hinweis mit dem Text: Laufzeit 5 Jahre
Hinweis mit dem Text: Ab € 1000 Einmalzahlung
Hinweis mit dem Text: Kein Agio
Hinweis mit dem Text: Zinssatz: 4,00 % p.a. vom 01. Mai 2024 (inkl.) bis 30. April 2025 (inkl.), 5,00 % p.a. vom 01. Mai 2025 (inkl.) bis 30. April 2026 (inkl.), 6,00 % p.a. vom 01. Mai 2026 (inkl.) bis 30. April 2027 (inkl.), 7,00 % p.a. vom 01. Mai 2027 (inkl.) bis 30. April 2028 (inkl.), 8,00 % p.a. vom 01. Mai 2028 (inkl.) bis 30. April 2029 (inkl.), zuzüglich Zinseszinsen auf nicht ausbezahlte Zinsen
Hinweis mit dem Text: gebilligter Prospekt und Nachtrag auf GREENFINANCE-CAPITAL.COM

Unverbindliches Rechenbeispiel

Rufzeichen_gruen

Hinweis: Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Die Schuldverschreibungen sind endfällig, das heißt, dass sowohl das eingesetzte Kapital, als auch die Zinsen (samt Zinseszinsen), erst am Laufzeitende (oder im Fall einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund) zur Zahlung fällig sind. Dadurch kann es zwar zu dem unten dargestellten Zinseszinseffekt kommen. Allerdings ist auch ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals, sowie der Zinsen und Zinseszinsen möglich. Durch die Endfälligkeit und die qualifizierte Nachrangigkeit der Forderungen des Anlegers gegen die Emittentin (Kapital und Zinsen samt Zinseszinsen), hängt die Rückzahlung des Kapitals und die Auszahlung von Zinsen samt Zinseszinsen, unter anderem auch von der Bonität der Emittentin zum Fälligkeitsdatum oder dem Tag der Fälligkeit bei vorzeitiger Rückzahlung ab. Eine allfällige Steuer wird in der Beispielrechnung weder berücksichtigt noch abgezogen.

Diagramm mit Informationen zu Laufzeit und Zinsen - nähere Informationen sind in der Beschreibung des Bildes zu finden.
Diagramm welches die Zinsen in den Folgejahren nach einer Einmalzahlung darstellt – nähere Informationen sind in der Beschreibung des Bildes zu finden.

*bei Zeichnungsdatum 01.05.2024

Green Finance
BEISPIELRECHNER EURO

UNVERBINDLICHES BERECHNUNGSBEISPIEL

Green Finance Capital AG Subordinated Step-Up Bond 2024-2029

FACTS

Emittent:
Green Finance Capital AG

Wertpapierkennnummer:
(ISIN) LI1333966672

Legal Entity Identifier (LEI):
52990003C6FKCKSZS240

Angebotsstaaten:
Liechtenstein, Österreich, Deutschland, Luxemburg, Tschechien, Bulgarien, Italien, Slowakei, Polen, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Schweiz

Bedingungen:
siehe Prospekt und Nachtrag
(abrufbar unter https://www.greenfinance-capital.com/bond24_29/)

Besicherung:
keine

Negativverpflichtung:
keine

Emissionsvolumen:
EUR 25.000.000,00

Emissionskurs:
100 % des Nennwertes

Stückelung:
EUR 1,00

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR 1.000,00

Kupon:
4,00 % p.a. vom 01. Mai 2024 (inkl.) bis 30. April 2025 (inkl.),
5,00 % p.a. vom 01. Mai 2025 (inkl.) bis 30. April 2026 (inkl.),
6,00 % p.a. vom 01. Mai 2026 (inkl.) bis 30. April 2027 (inkl.),
7,00 % p.a. vom 01. Mai 2027 (inkl.) bis 30. April 2028 (inkl.),
8,00 % p.a. vom 01. Mai 2028 (inkl.) bis 30. April 2029 (inkl.),
zuzüglich Zinseszinsen auf nicht ausbezahlte Zinsen

Kuponfälligkeit:
am Laufzeitende

Laufzeit:
01. Mai 2024 (inkl.) bis 30. April 2029 (inkl.)

Fälligkeit (Maturity Date):
02. Mai 2029

Tilgungskurs bei Fälligkeit:
100 % vom Nennwert

Börseneinführung:
nicht geplant

Valuta:
01. Mai 2024, danach jeder 1. oder 15. Tag eines Monats

Verwendungszweck:
Die Emittentin wird den Emissionserlös Gesellschaften der Green Finance Gruppe zur Verfügung stellen.

Kündigung:
Eine ordentliche Kündigung ist sowohl seitens der Anleihegläubiger als auch seitens der Emittentin ausgeschlossen. Anleihegläubiger sowie die Emittentin sind zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

Detailinformation samt Risikofaktoren:
Prospekt und Nachtrag
(abrufbar unter https://www.greenfinance-capital.com/bond24_29/)

Qualifiziert nachrangig bedeutet:

Die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen sind nachrangig gegenüber den Verbindlichkeiten aus nicht-nachrangigen Finanzinstrumenten oder sonstigen nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin. Im Fall der Liquidation, Insolvenz oder eines Verfahrens zur Abwendung der Insolvenz der Emittentin, sind die Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen im Rang gegenüber den Ansprüchen der Inhaber nichtnachrangiger Verbindlichkeiten nachrangig. In diesen Fällen erfolgen Zahlungen auf die Schuldverschreibungen nur dann, wenn alle Ansprüche gegen die Emittentin aus Verbindlichkeiten, die den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen im Rang vorgehen, vollständig befriedigt sind. Gemäß den Anleihebedingungen haben Anleger bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen zu akzeptieren, dass kein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin aufgrund der Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen eröffnet werden muss; diese Verbindlichkeiten werden bei der Überprüfung, ob eine Überschuldung der Emittentin vorliegt, nicht berücksichtigt. Zahlungen aus den Schuldverschreibungen werden nicht geleistet, solange das Eigenkapital der Emittentin negativ ist oder durch eine Zahlung der Emittentin aus den Schuldverschreibungen negativ werden könnte.

HABEN SIE FRAGEN?

Disclaimer:

Diese Mitteilung ist eine Marketingmitteilung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sowie Werbung im Sinn der Verordnung (EU) 2017/1129. Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch um eine Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes von Schuldverschreibungen des Green Finance Capital AG Subordinated Step-Up Bond 2024-2029 („Schuldverschreibungen“) der Green Finance Capital AG („Emittentin“) noch um eine Finanzanalyse, eine Anlageberatung oder eine Anlageempfehlung. Ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen der Emittentin erfolgt ausschließlich in Liechtenstein, Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien und in der Schweiz („Angebotsstaaten“) an in diesen Angebotsstaaten ansässige Anleger auf Grundlage (i) des Prospektes vom 2. April 2024 sowie (ii) des Nachtrags vom 17. September 2024, die von der FMA gebilligt und den zuständigen Aufsichtsbehörden in den Angebotsstaaten (ausgenommen Liechtenstein und Schweiz) notifiziert worden sind („Prospekt“ und „Nachtrag“). Die Genehmigung des Prospektes und des Nachtrags in der Schweiz erfolgte gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Die Emittentin weist darauf hin, dass die Billigung des Prospektes und des Nachtrags durch die FMA nicht als Befürwortung der angebotenen Schuldverschreibungen zu verstehen ist. Der Prospekt und der Nachtrag sind in elektronischer Form auf der Website der Emittentin, https://www.greenfinance-capital.com/bond24_29/, veröffentlicht und stehen als PDF zum Download und in Papierfassung am Sitz der Emittentin kostenlos zur Verfügung. Die Emittentin empfiehlt potentiellen Anlegern, den Prospekt und den Nachtrag zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potentiellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, vollends zu verstehen. Weiters empfiehlt die Emittentin potentiellen Anlegern, sich unter Berücksichtigung ihrer individuellen Vermögens- und Anlagensituation, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie ihrer Risikobereitschaft eingehend beraten zu lassen. Eine Investition in Schuldverschreibungen und allgemein in Finanzinstrumente ist mit Risiken verbunden und kann unter ungünstigen
Umständen zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet, die ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb eines der Angebotsstaaten haben, sie ist insbesondere nicht an U.S. Personen gerichtet („U.S. Persons“ im Sinn der Definition in Regulation S des United States Securities Act von 1933, „Securities Act“). Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften des Securities Act registriert. Vervielfältigungen oder Weitergabe dieser Mitteilung, in welcher Form auch immer, teilweise oder vollständig, ist unzulässig und bedarf der vorherigen Zustimmung der Emittentin.